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Planungsbüro Grumau als Generalvertreter bietet Kleinwindkraftanlagen von nur einem Hersteller an: Dr. Zaber GmbH aus Polen (www.zaber.com.pl).

Unsere angebotenen Anlagen werden seit 1992 laufend technisch weiter entwickelt  und auf dem neuesten Stand angeliefert. Die Anlagen entsprechen der DIN-Norm EN61400-2. In Deutschland dürfen nur Anlagen errichtet werden, die eine deutsche Typen- oder Einzelprüfung des Bauwerks Windenergieanlage durchlaufen haben. Die Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) regelt dies und ist in den meisten Bundesländern eingeführt. Demnach müssen die Windenergieanlagen die Anforderungen der DIBt-Richtlinie „Richtlinie für Windenergieanlagen Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“ erfüllen. Bezüglich Kleinwindkraftanlagen verweist die DIBt u.a. auf die DIN-Norm EN61400-2.

Die Anlagen sind für eine Lebensdauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Garantie beträgt 5 Jahre mit einer Verlängerungsoption von bis zu 25 Jahren.

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